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Förderung · ALG I

Der Gründungszuschuss (ALG I)

Der komplette Leitfaden

Du beziehst Arbeitslosengeld I und möchtest dich hauptberuflich selbstständig machen? Der Gründungszuschuss sichert deinen Start finanziell ab.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen und sich hauptberuflich selbstständig machen möchten.

Ziel der Förderung ist es, den Start in die Selbstständigkeit finanziell abzusichern und den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zu erleichtern.

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

Du kannst den Gründungszuschuss beantragen, wenn:

  • Du Arbeitslosengeld I beziehst
  • Du noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I hast
  • Deine Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird
  • Dein Geschäftsmodell wirtschaftlich tragfähig ist
  • Du fachlich und persönlich für die Selbstständigkeit geeignet bist
Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach einer individuellen Prüfung.

Höhe der Förderung

Phase 1 — 6 Monate

  • Dein bisheriges Arbeitslosengeld I
  • PLUS 300 € monatlich zur sozialen Absicherung

Phase 2 — weitere 9 Monate

Nach den ersten sechs Monaten kannst du eine Verlängerung beantragen.

  • 300 € monatlich
Voraussetzung: Du musst nachweisen, dass deine Selbstständigkeit weiterhin hauptberuflich betrieben wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Businessplan
  • Rentabilitätsvorschau
  • Finanzplan
  • Kapitalbedarfsplan
  • Lebenslauf

Ablauf

  1. 01Beratung bei der Agentur für Arbeit
  2. 02Geschäftsidee vorstellen
  3. 03AVGS-Gründercoaching beantragen (optional, aber häufig sinnvoll)
  4. 04Businessplan erstellen
  5. 05Tragfähigkeitsbescheinigung einholen
  6. 06Antrag auf Gründungszuschuss stellen
  7. 07Genehmigung abwarten
  8. 08Gewerbe anmelden
  9. 09Selbstständigkeit starten

Der AVGS-Gutschein

AVGS bedeutet: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Mit diesem Gutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten für ein professionelles Coaching oder eine Qualifizierungsmaßnahme. Der Gutschein ist eine Ermessensleistung und muss vor Beginn der Maßnahme bewilligt werden.

Was bringt dir ein AVGS-Gründercoaching?

  • Erstellung des Businessplans
  • Finanzplan
  • Rentabilitätsvorschau
  • Liquiditätsplanung
  • Umsatz- und Gewinnplanung
  • Vorbereitung auf Gespräche mit der Agentur für Arbeit
  • Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Vorbereitung aller Antragsunterlagen
  • Marketingstrategie
  • Preisgestaltung
  • Gewerbeanmeldung
  • Steuern
  • Versicherungen
Für dich entstehen bei einer bewilligten Maßnahme in der Regel keine Kosten.

Deine Vorteile

  • Bis zu 15 Monate Förderung
  • Keine Rückzahlung
  • Steuerfrei
  • Finanzielle Sicherheit beim Start
  • Professionelle Unterstützung möglich

Fazit

Mit dem Gründungszuschuss kannst du den Schritt in die Selbstständigkeit deutlich entspannter gehen. In Kombination mit einem AVGS-Gründercoaching erhältst du zusätzlich professionelle Unterstützung bei der Planung und Umsetzung deiner Existenzgründung.

Ich brauche Hilfe bei der Erstellung meines Businessplans usw. und möchte ein Beratungsgespräch zwecks eines AVGS-Gutscheins.

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